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Nachf�llpatrone f�r Ihr TW1000 Reizstoffspr�hger�t mit hochkonzentriertem Pfeffer-Extrakt. Schnell und sicher austauschbar.
Hochkonzentrierter, hochwirksamer 4-5 Meter Fl�ssigstrahl aus Cayenne-Pfeffer. Hohe Reichweite f�r zielgenaues Spr�hen, auch bei Wind eher richtungsstabil. Um bei Gefahr den Angriff sicher abzuwehren, richten Sie den Fl�ssigkeitsstrahl direkt auf die Augenpartie des angreifenden Tieres. Durch die Treffgenauigkeit des ausgebrachten Wirkstoffes wird die unmittelbare Umgebung des Angreifers nicht stark belastet. Die sofort einsetzende Wirkung f�hrt zur absoluten Angriffsunf�higkeit des Angreifers. Mit sofortiger Wirkung auf Nase, Augen und Schleimh�ute stoppen Sie angreifende Tiere aus der Distanz.
Passend f�r folgende Pfefferspray Profi-Ger�te von TW1000:

  • TW1000 Pfefferspray Profi-Version, 63 ml schwarz (unsere Bestell-Nr. 50232)
  • TW1000 Pfefferspray Profi-Version, 63 ml wei� (unsere Bestell-Nr. 50398)
  • TW1000 Pfeffergel Profi-Version, 63 ml schwarz (unsere Bestell-Nr. 50401)
  • TW1000 Pfeffergel Profi-Version, 63 ml wei� (unsere Bestell-Nr. 50402)
  • TW1000 CS-Gas Profi-Version, 63 ml schwarz (unsere Bestell-Nr. 50391)
  • TW1000 CS-Gas Profi-Version, 63 ml wei� (unsere Bestell-Nr. 50392)

Details zu TW1000 Nachf�llpatrone Pfefferspray zielgenauer Strahl:

  • zielgenauer Fl�ssigkeitsstrahl
  • auch bei Wind eher richtungsstabil
  • hohe Reichweite: 4-5 Meter
  • Inhalt: 63 ml
  • Wirkstoff: Oleoresin Capsicum
  • Reichweite: bis zu 5 Meter
  • f�r Pfeffer Gel Super Garant Professional Abwehrger�t �

H�ufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: „Pfefferspray“
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimh�ute. In Amerika und anderen L�ndern setzt die Polizei ausschlie�lich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverl�ssig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr pers�nliches Recht auf Notwehr im begr�ndeten Fall – siehe auch � 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die H�nde von Kindern gelangen.

Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)

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